Liebe Besucherinnen und Besucher,
- alle Besucher müssen entweder Getestet (Ergebnis nicht älter als 24 Stunden), Geimpft (gilt 2 Wochen nach Erhalt der zweiten Impfdosis; bei Genesenen sowie einer Impfung mit dem Vakzin Johnson&Johnson genügt eine Dosis), oder Genesen (nicht länger als 6 Monate nach Infektion) sein. Der Nachweis über eines der v.g. drei Gs wird durch den Mitarbeiter am Eingang kontrolliert.
Die Teststellen im Oberbergischen Kreis finden Sie unter https://www.obk.de/cms200/aktuelles/sars/testen/index.shtml. An beiden Kreiskrankenhäusern bestehen Testmöglichkeiten. Die Teststellen haben montags bis sonntags von 9 bis 17 Uhr geöffnet. Termine müssen online gebucht werden unter https://www.klinikum-oberberg.de/corona-schnelltest-zentren und kosten 19€, Zahlung bitte ausschließlich per EC-Karte.
- jeder Besucher muss einen Screening Bogen ---> „Fragebogen für Angehörige und Besucher“ <---ausfüllen. Diesen Bogen können Sie sich vorab ausdrucken, ausfüllen und zum Besuch ins Krankenhaus mitbringen.
- ein Besucher pro Patient und pro Tag für max. eine Stunde
- der Besuchszeitraum ist festgelegt täglich von 15:00 bis 18:00 Uhr (Montag bis Sonntag), der Besuch muss vorab telefonisch auf der jeweiligen Station angemeldet werden: Die telefonische Terminvergabe erfolgt montags bis freitags von 09:00 - 13:00 Uhr.
- jeder Besucher muss für den gesamten Aufenthalt im Krankenhaus einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen
- beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses ist eine Händedesinfektion durchzuführen
- bei Verdacht auf eine Covid-19 Infektion darf das Krankenhaus nicht betreten werden
- der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen muss immer eingehalten werden
- für Eltern (Kinderklinik und Väter auf der Wöchnerinnenstation) gelten keine festen Besuchszeiten. Sie können ihr Kind jederzeit besuchen. Alle drei Tage wird ein Antigen-Schnelltest durchgeführt, soweit kein anderes G vorliegt (Geimpft oder Genesen). Auf der Wöchnerinnenstation gilt, Besuche nur durch die Väter
- der Besuch von Geschwisterkindern auf der Wöchnerinnenstation ist weiterhin nicht gestattet
- die Ausnahmeregelungen zum Besuchsverbot vom 13.03.20 haben weiterhin Gültigkeit (Palliativstation, Psychiatrie, MDK, gesetzlich bestellte Betreuer, Amtsrichter, Dienstleister, Pat. in kritischen Lebenssituationen, Begleitung durch Angehörige bei Aufnahme und Entlassung)